Haftpflichtversicherung
Für Kind und Kegel
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ALLGEMEIN
Haftpflicht ist Ihre gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz. Sie haften für Schäden an Dritten mit Ihrem gesamten Vermögen und auch mit Ihrem Einkommen bis zur Pfändungsgrenze; unter Umständen ein Leben lang.
Die Haftpflichtversicherung zahlt für Sie den berechtigten Schadensersatz an den Geschädigten. Zusätzlich übernimmt sie die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche, im Notfall vor Gericht.
Sorgen Sie für Ihre finanzielle Sicherheit vor, oder überprüfen Sie mit unserer Hilfe Ihren bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz. Sind noch alle Risiken abgedeckt? Umfasst der neuere Versicherungsschutz für Sie wichtige, zusätzliche Leistungen? Sind Ihre Deckungssummen noch aktuell?
Lassen Sie sich von uns beraten, damit Sie den passenden Schutz für sich und Ihre Familie erlangen.
PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel die ganze Familie, das sind Ehe- oder Lebenspartner und unverheiratete Kinder (bis zum Ende der ersten Ausbildung). In aktuellen Tarifen gilt der Schutz zudem für weitere vorübergehend im Haushalt lebende Personen (z. B. Eltern, Aupairs).
Bei der Höhe der Deckungssumme haben Sie die Wahl. Die Verbraucherzentrale rät aktuell zu Summen von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Im Versicherungsumfang gibt es große Unterschiede zwischen alten und neuen Tarifen, sowie zwischen den Angeboten unterschiedlicher Versicherer. Sprechen Sie mit uns über Ihren Bedarf und Ihre Wünsche. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem passenden Versicherungsschutz.
PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel die ganze Familie, das sind Ehe- oder Lebenspartner und unverheiratete Kinder (bis zum Ende der ersten Ausbildung). In aktuellen Tarifen gilt der Schutz zudem für weitere vorübergehend im Haushalt lebende Personen (z. B. Eltern, Aupairs).
Bei der Höhe der Deckungssumme haben Sie die Wahl. Die Verbraucherzentrale rät aktuell zu Summen von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Im Versicherungsumfang gibt es große Unterschiede zwischen alten und neuen Tarifen, sowie zwischen den Angeboten unterschiedlicher Versicherer. Sprechen Sie mit uns über Ihren Bedarf und Ihre Wünsche. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem passenden Versicherungsschutz.
Nicht immer so friedlich?
TIERHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Wird durch Ihren Hund oder Ihr Pferd ein Schaden verursacht, haften Sie auch ohne Verschulden in unbegrenzter Höhe.
Die Tarife der Versicherer bieten unterschiedlichen Versicherungsschutz. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse speziell auf folgende Punkte an:
• Dauer des Versicherungsschutzes bei weltweitem Auslandsaufenthalt
• Mietsachschäden an Wohnräumen
• Deckschäden
• Fremdreiter
• Reitbeteiligungen
• Flurschäden
Sprechen Sie mit uns über Ihren Bedarf und Ihre Wünsche. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem passenden Versicherungsschutz.
Grundeigentümer oder Bauherr?
HAFTPFLICHT RUND UMS GRUNDEIGENTUM UND ALS BAUHERR
Als Eigentümer eines Hauses, Grundstücks oder einer Eigentumswohnung benötigen Sie zur Absicherung Ihrer Verkehrssicherungspflicht eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Versicherungsschutz für ein selbst genutztes Haus bzw. Wochenendhaus ist in der Regel in einer Privathaftpflichtversicherung enthalten.
Als Bauherr benötigen Sie zusätzlich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Auch bei Abgabe der Arbeiten an sachverständige Personen besteht für den Bauherrn Sorgfaltspflicht in Sachen Verkehrssicherung, Überwachung der Arbeiten und Auswahl der Beteiligten. Als Bauherr haften
Sie gesamtschuldnerisch, d.h. in voller Höhe, auch wenn andere (sachverständige) Personen mitverantwortlich sind.
Die Öltank-/ Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist wichtig für Sie als Inhaber eines Heizöltanks. Ein Liter ausgelaufenes Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. Für einen solchen Schaden müssen Sie als Inhaber des Tanks haften.
Falls Sie Strom aus Ihrer Solar-/ Photovoltaikanlage verkaufen, benötigen Sie außerdem eine Betreiberhaftpflichtversicherung.
Grundeigentümer oder Bauherr?
HAFTPFLICHT RUND UMS GRUNDEIGENTUM UND ALS BAUHERR
Als Eigentümer eines Hauses, Grundstücks oder einer Eigentumswohnung benötigen Sie zur Absicherung Ihrer Verkehrssicherungspflicht eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Versicherungsschutz für ein selbst genutztes Haus bzw. Wochenendhaus ist in der Regel in einer Privathaftpflichtversicherung enthalten.
Als Bauherr benötigen Sie zusätzlich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Auch bei Abgabe der Arbeiten an sachverständige Personen besteht für den Bauherrn Sorgfaltspflicht in Sachen Verkehrssicherung, Überwachung der Arbeiten und Auswahl der Beteiligten. Als Bauherr haften
Sie gesamtschuldnerisch, d.h. in voller Höhe, auch wenn andere (sachverständige) Personen mitverantwortlich sind.
Die Öltank-/ Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist wichtig für Sie als Inhaber eines Heizöltanks. Ein Liter ausgelaufenes Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. Für einen solchen Schaden müssen Sie als Inhaber des Tanks haften.
Falls Sie Strom aus Ihrer Solar-/ Photovoltaikanlage verkaufen, benötigen Sie außerdem eine Betreiberhaftpflichtversicherung.