Eine Immobilie stellt einen großen Teil Ihres Familienvermögens dar. Ein Gesamt- oder Teilverlust führt ohne die passende Versicherung zu erheblichen finanziellen Belastungen.
Wir bieten Ihnen für Ihr Gebäude eine gleitende Neuwertversicherung. Der Wiederaufbauwert Ihres Hauses wird auf einen Wert von 1914 (in Mark) zurückgerechnet und eine eventuelle Entschädigungsleistung mit dem Baukostenindex des entsprechenden Jahres ermittelt. Den Index legt das Statistische Bundesamt jedes Jahr neu fest. Dadurch werden die Preisänderungen in der Bauwirtschaft berücksichtigt. Ihr Haus kann nach einem Schaden nach dem aktuellen Stand der Technik wieder aufgebaut werden.
Bitte achten Sie trotzdem darauf, die Versicherungssumme bei bestehenden Verträgen anzupassen, wenn Sie wertsteigernde An- o. Umbauten vorgenommen haben.
Während der Bauphase ist Ihr Haus zunächst durch eine Rohbauversicherung abzusichern. Diese ist in Verbindung mit einem folgenden Gebäudeversicherungsvertrag beitragsfrei.
In der verbundenen Gebäudeversicherung (VGV) sind die versicherten Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei unseren Downloads.
Elementarschäden wie Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und Überschwemmungen können nach genauer Prüfung auf gesonderten Antrag zusätzlich versichert werden.
Solar- oder Photovoltaikanlagen können durch einen separaten Vertrag gegen diverse Gefahren versichert werden, wie z. B. Materialfehler, Vandalismus, Bedienfehler und Kurzschluss.
Die meisten Versicherer bieten verschiedene Tarife mit unterschiedlichem Versicherungsumfang an. Im persönlichen Gespräch können wir am besten Ihren Bedarf und den benötigten Versicherungsschutz klären.
Informationen zum Übergang der Gebäudeversicherung beim Kauf bzw. Verkauf eines Hauses finden Sie bei unseren Downloads.
Die Glasversicherung ist dann für Sie wichtig, wenn Sie große und teure Isolierverglasungen in Ihrer Wohnung haben (auch Wintergärten, Duschkabinen, Glaskeramik-Kochfelder) oder im Falle eines Schadens Gerüste oder Kräne zum Tausch der Scheibe benötigen.
Versichert ist der Glasbruch. Oberflächenbeschädigungen oder undichte Mehrscheibenisolierverglasungen sind nicht versichert. Des Weiteren besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Scheiben nicht fertig montiert sind (z. B. bei Renovierungsarbeiten).
Grundlage für die Berechnung der Prämie ist in der Versicherung für Gebäude- und Mobiliarverglasung die Wohnfläche der Wohnung.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie wissen möchten, ob sich für Sie eine Glasversicherung lohnt. Wir helfen Ihnen gerne weiter, ganz unverbindlich.